Für die sprachtherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung (Formular 14).
Sprachtherapie zählt zu den Heil- und Hilfsmitteln und ist in der Regel eine Leistung der Krankenkassen.
Alle gesetzlichen Krankenkassen/ Private Krankenkassen
Ab dem 1.4.04 müssen Patienten über 18 Jahren einen Eigenanteil von 10 % sowie die Rezeptgebühr in Höhe von 10 € bezahlen. Ausgenommen sind Personen mit einem Befreiungsausweis.
Sprachtherapie wird nach eingehender Diagnostik vom behandelnden Arzt verordnet, wenn dieser es für notwendig befindet.
Verordnen können:
- Kinderärzte
- Hausärzte
- Neurologen
- Ärzte für innere Medizin
- allg. Mediziner/ Hausärzte
- HNO Ärzte
- Zahnärzte / Kieferorthopäden
Die Verordnung darf bei Behandlungsbeginn nicht älter als 14 Tage sein, oder aber es ist ein genauer Behandlungsbeginn vom Arzt eingetragen worden.
Die Therapie kann als Hausbesuch bei Ihnen oder in der Einrichtung durchgeführt werden (muß vom Arzt verordnet werden). Ich komme auf Konsil auch ins Krankenhaus.